FAQ: Prüfungen im WS 20/21

Am 09.02 schrieb die Vizepräsidentin für Studium und Lehre der TH, Prof. Heuchemer, eine Rundmail an alle Studierende bzgl. der Prüfungen im Wintersemester. Hier haben wir für euch die wichtigsten Fragen beantwortet. Wenn ihr darüber hinaus noch Fragen habt, kontaktiert uns gern!

Gibt es wieder einen Freiversuch?
Ja, wie in den Semestern zuvor werden nicht bestandene Klausuren nicht auf die Prüfungsversuche gezählt. Täuschungsversuche hingegen zählen als Fehlversuch und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Was hat es mit der Kamerapflicht auf sich?
In der Prüfungsphase zum Wintersemester 2020/2021 müssen Studierende ihre Webcam eingeschaltet haben, wenn es sich um eine E-Klausur oder eine mündliche Prüfung handelt. 

Was ist eine E-Klausur?
Als E-Klausuren zählen Klausuren, bei denen keine Hilfsmittel erlaubt sind. Klausuren mit freien Hilfsmitteln, wie z.B. “Open Book Prüfungen” sind nicht betroffen. Laut Prof. Heuchemer sollten E-Klausuren nur einen kleinen Teil der Prüfungen ausmachen. Zitat: “Eine Online-Klausur zeichnet sich durch eine reine Wissensabfrage ohne erlaubte Hilfsmittel aus und muss im Vorfeld über das Dekanat/Prüfungsausschuss genehmigt werden.”

Was ist mit mündlichen Prüfungen?
Prof. Heuchemer erwähnt diese nicht explizit in ihrer Mail. Allerdings steht auf dieser Infoseite, dass auch in mündlichen Prüfungen Kamerapflicht gilt.

Wie sieht die Kamerapflicht konkret aus?
Zu Beginn der Prüfung müsst ihr euch mit MultiCa ausweisen und mit einem Schwenk euren Raum zeigen. Danach muss die Kamera eingeschaltet bleiben, eine Mikrofonpflicht gibt es bei E-Klausuren anscheinend nicht.

Werde ich aufgezeichnet?
Prinzipiell nein. In konkreten Verdachtsfällen dürfen Prüfungsaufsichten einzelne Sequenzen jedoch mitschneiden. Diese Aufzeichnungen bleiben bis Ende der Widerspruchsfrist nach Veröffentlichung der Noten gespeichert und werden dann automatisch gelöscht.

Was ist, wenn ich keine Kamera habe oder sie nicht nutzen will?
Wenn du keine Webcam hast, kannst du auch dein Handy als Webcam nutzen (siehe unten). Wenn du aus anderen Gründen keine E-Klausur oder mündliche Prüfung mit Webcam absolvieren möchtest, bietet die TH unter Vorbehalt der Corona-Pandemie die Möglichkeit, die Prüfung zeitgleich in der TH digital durchzuführen. Hierzu muss man sein eigenes Equipment nutzen. Wenn man kein eigenes Equipment hat, kann man sich an den Prüfungsausschuss/die Fakultät wenden.

Wie kann ich mein Handy/Tablet als Kamera nutzen?
Unter Android könnt ihr beispielsweise DroidCam nutzen, läuft auf Windows-Rechnern und Linux-Systemen. Bei Apple könnt ihr ab iOS 10.3 die App EpocCam, die unter Windows und auf Mac läuft.

Können Professoren die Kamerapflicht auch in anderen Prüfungsformen oder in Vorlesungen erzwingen?
Nein, verweist sie dann gern an die E-Mail von Frau Heuchemer oder meldet euch bei uns.

Weitere Informationen zur Prüfungen findet ihr auf der Webseite der TH.