BAföG ist verspätet?

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Wir sind keine Anwälte.

Falls dein BAföG sich massiv verspätet kannst du folgendes tun:

  • Immer: Beim Feedbackmanagement melden
  • Bei Erstantrag: Vorschuss beantragen
  • Bei unkooperativen Eltern: Vorrausleistung beantragen
  • Bei Erstantrag: Bürgergeld beantragen
  • Untätigkeitsklage anstreben
  • Dienstaufsichbeschwerde

Feedbackmanagement

Generell bei allen Themen an der TH könnt ihr euch beim Feedbackmanagement melden. Dieses ist aus eigener Erfahrung effektiv um Änderungswünsche, Ideen aber auch Beschwerden einzureichen. Das Feedback kommt dort auch an wo es soll und es wird auch etwas geändert. In diesem Fall hilft es uns auch Druck auf das KStW auszuüben.

Dazu könnt ihr euch Katrin Fischer melden. Nutzt einfach deren Email, Kontaktformular oder Telefonnummer.

Vorschuss beantragen

Du kannst bei Erstantrag nach 6 Wochen einen Vorschuss beantragen, darauf hat man ein Recht. Das heißt eigentlich braucht man dafür nicht mal einen Antrag. Aber um sicher zu gehen reicht ein formloser Brief per Post.

Vorrausleistung beantragen

Falls deine Eltern sich beim BAföG unkooperativ zeigen oder es sonstige fremverschuldete Gründe für unvollständige Dokumente gibt, du aber sonst alles eingereicht hast, kannst du einen Antrag auf Vorrausleistung stellen.

Vorrausetzungen:

  • Dein Antrag ist länger als 6 Wochen gestellt
  • Es ist absehbar, dass du in 10 Wochen auch keine Antwort bekommst
    • Weil deine Eltern nicht mitarbeiten wollen bzw. werden.

Dafür benötigst du das Formblatt 8 . Das solltest du ebenfalls per Post einreichen.

Bürgergeld beantragen

Normalerweise sind wir Studierende vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen. Falls sich das BAföG-Amt jedoch zu viel Zeit lässt und dein Studium gefährdet wird bzw ist kannst du als Härtefall Bürgergeld beantragen:

Bürgergeld beantragen

https://jugend.dgb.de/studium/faq-studierende/++co++5db91ccc-3364-11ee-b959-001a4a16011a

Untätigkeitsklage beantragen

Da du nach Ablauf der 6. bzw 10 Wochenfrist einen Anspruch auf den Vorschuss hast kannst du auch eine Klage anstreben. Keine Angst, oftmals reicht schon die Androhung des Rechtswegs. Das ist natürlich eher einen der letzten Mittel und sollte nicht leichtfertig angedroht werden. Falls ihr wirklich klagen wollt könnt ihr euch von der Rechtsberatung der TH beraten lassen.

Dienstaufsichtsbeschwerde

Es gibt auch die Möglichkeit der Dienstaufssichtbeschwerde, diese geht aber gegen eine bestimmte Person im KStW. Wir sind hier momentan noch am recherchieren und es gibt hoffentlich bald neues dazu. Notfalls hilft euch bei dem Thema auch die Rechtsberatung der TH.